Tennisregeln der internationalen Tennisfederation

Regel 6: Wahl der Seiten und des Aufschlags


Vor Spielbeginn ist zu losen, wer die Wahl der Seite oder das Recht, im 1. Spiel Aufschläger oder Rückschläger zu sein, hat. Der Gewinner des Losentscheids kann wählen oder von seinem Gegner verlangen zu wählen:
a) Aufschläger oder Rückschläger zu sein; der Gegner hat dann die Seite zu wählen; oder
b) die Seite; der Gegner hat sich dann zu entscheiden, ob er Aufschläger oder Rückschläger sein will.
Fall 1: Haben die Spieler Anspruch auf eine neue Wahl, wenn ein Wettspiel vor Spielbeginn verlegt oder aufgeschoben wurde?
Entscheidung: Ja. Es bleibt bei der Losentscheidung, aber Aufschlag und Seite können neu gewählt werden.

Regel 7: Aufschlag


Der Aufschlag ist auf folgende Weise auszuführen:
Unmittelbar vor dem Aufschlag muß der Aufschläger mit beiden Füßen in Ruhestellung hinter der Grundlinie (d.h. weiter vom Netz entfernt als diese) stehen, und zwar zwischen den gedachten Verlängerungen des Mittelzeichens und der Seitenlinie. Der Aufschläger hat dann den Ball mit der Hand in beliebiger Richtung in die Luft zu werfen und mit seinem Schläger zu schlagen, bevor der Ball den Boden berührt. Der Aufschlag gilt in dem Augenblick als erfolgt, in dem der Schläger den Ball berührt. Ein Spieler, der nur einen Arm benutzen kann, darf den Schläger benutzen, um den Ball in die Luft zu werfen.
E n t s c h e i d u n g e n
Fall 1: Darf der Aufschläger in einem Einzel beim Aufschlag hinter dem Teil der Grundlinie zwischen den Seitenlinien des Einzel- und des Doppelfeldes stehen?
Entscheidung: Nein.
Fall 2: Ist es ein Aufschlagfehler, wenn ein Spieler beim Aufschlag statt eines Balles zwei oder mehrere hochwirft?
Entscheidung: Nein. Es ist auf Wiederholung des Aufschlags zu entscheiden. Wenn der Schiedsrichter aber den Vorgang als vorsätzlich beurteilt, hat er nach Regel 21 zu entscheiden.

Regel 8: Fußfehler


Während der Ausführung des Aufschlags darf der Aufschläger
a) seine Stellung weder durch Gehen noch durch Laufen verändern; unbedeutende Bewegungen der Füße, die sich nicht wesentlich auf die ursprüngliche vom Aufschläger eingenommene Stellung auswirken, gelten nicht als "Veränderung seiner Stellung durch Gehen oder durch Laufen";
b) nur den Boden hinter der Grundlinie zwischen den gedachten Verlängerungen des Mittelzeichens und der Seitenlinie mit den Füssen berühren.

Regel 9: Ausführung des Aufschlages


a) Beim Aufschlag hat der Aufschläger abwechselnd hinter der rechten und hinter der linken Hälfte seiner Spielfeldseite zu stehen, beginnend in jedem Spiel von rechts. Wenn der Aufschlag von der falschen Hälfte des Spielfeldes erfolgt ist und dies nicht bemerkt worden ist, bleiben alle aus solch falschem Aufschlag oder solchen falschen Aufschlägen herrührenden Spielergebnisse bestehen. Die falsche Aufstellung ist aber sofort nach Feststellung des Irrtums zu berichtigen.
b) Der aufgeschlagene Ball muß das Netz überfliegen und das schräg gegenüberliegende Aufschlagfeld oder eine der Linien, die dieses Feld begrenzen, treffen, bevor der Rückschläger den Ball zurückschlägt

Regel 10: Aufschlagfehler


Es ist ein Aufschlagfehler:
a) wenn der Aufschläger gegen eine der Regeln 7, 8 oder 9 b verstößt;
b) wenn er beim Versuch, den Ball zu schlagen, diesen verfehlt;
c) wenn der aufgeschlagene Ball, bevor er den Boden trifft, eine ständige Einrichtung mit Ausnahme des Netzes, des Netzhalters oder der Netzeinfassung berührt.
E n t s c h e i d u n g e n
Fall 1: Ein Spieler wirft den Ball zum Aufschlag hoch, entschließt sich aber dann, den Ball nicht zu schlagen, sondern fängt ihn statt dessen wieder auf. Ist das ein Aufschlagfehler?
Entscheidung: Nein.
Fall 2: Ein Einzel wird auf einem Spielfeld für Doppel mit Netzpfosten für das Doppel und Einzelstützen gespielt. Der aufgeschlagene Ball trifft eine Einzelstütze und fällt dann in das richtige Aufschlagfeld. Ist das ein Aufschlagfehler oder ist der Aufschlag zu wiederholen?
Entscheidung: Beim Aufschlag ist es ein Aufschlagfehler, weil die Einzelstützen und die Netzpfosten für das Doppel sowie der Teil des Netzes, der Netzeinfassung und des Seils oder Metallkabels zwischen ihnen ständige Einrichtungen im Sinne der Regeln 2 und 10 sowie der Anmerkung zu Regel 24 sind.