Regel 6: Wahl der Seiten
und des Aufschlags
Vor Spielbeginn ist zu losen, wer die Wahl der Seite oder das
Recht, im 1. Spiel Aufschläger oder Rückschläger
zu sein, hat. Der Gewinner des Losentscheids kann wählen
oder von seinem Gegner verlangen zu wählen:
a) Aufschläger oder Rückschläger zu sein; der
Gegner hat dann die Seite zu wählen; oder
b) die Seite; der Gegner hat sich dann zu entscheiden, ob er
Aufschläger oder Rückschläger sein will.
Fall 1: Haben die Spieler Anspruch auf eine neue Wahl, wenn
ein Wettspiel vor Spielbeginn verlegt oder aufgeschoben wurde?
Entscheidung: Ja. Es bleibt bei der Losentscheidung, aber Aufschlag
und Seite können neu gewählt werden.
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Regel 7: Aufschlag
Der Aufschlag ist auf folgende Weise auszuführen:
Unmittelbar vor dem Aufschlag muß der Aufschläger
mit beiden Füßen in Ruhestellung hinter der Grundlinie
(d.h. weiter vom Netz entfernt als diese) stehen, und zwar zwischen
den gedachten Verlängerungen des Mittelzeichens und der
Seitenlinie. Der Aufschläger hat dann den Ball mit der
Hand in beliebiger Richtung in die Luft zu werfen und mit seinem
Schläger zu schlagen, bevor der Ball den Boden berührt.
Der Aufschlag gilt in dem Augenblick als erfolgt, in dem der
Schläger den Ball berührt. Ein Spieler, der nur einen
Arm benutzen kann, darf den Schläger benutzen, um den Ball
in die Luft zu werfen.
E n t s c h e i d u n g e n
Fall 1: Darf der Aufschläger in einem Einzel beim Aufschlag
hinter dem Teil der Grundlinie zwischen den Seitenlinien des
Einzel- und des Doppelfeldes stehen?
Entscheidung: Nein.
Fall 2: Ist es ein Aufschlagfehler, wenn ein Spieler beim Aufschlag
statt eines Balles zwei oder mehrere hochwirft?
Entscheidung: Nein. Es ist auf Wiederholung des Aufschlags zu
entscheiden. Wenn der Schiedsrichter aber den Vorgang als vorsätzlich
beurteilt, hat er nach Regel 21 zu entscheiden.
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Regel 8: Fußfehler
Während der Ausführung des Aufschlags darf der Aufschläger
a) seine Stellung weder durch Gehen noch durch Laufen verändern;
unbedeutende Bewegungen der Füße, die sich nicht
wesentlich auf die ursprüngliche vom Aufschläger eingenommene
Stellung auswirken, gelten nicht als "Veränderung
seiner Stellung durch Gehen oder durch Laufen";
b) nur den Boden hinter der Grundlinie zwischen den gedachten
Verlängerungen des Mittelzeichens und der Seitenlinie mit
den Füssen berühren.
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Regel 9: Ausführung
des Aufschlages
a) Beim Aufschlag hat der Aufschläger abwechselnd hinter
der rechten und hinter der linken Hälfte seiner Spielfeldseite
zu stehen, beginnend in jedem Spiel von rechts. Wenn der Aufschlag
von der falschen Hälfte des Spielfeldes erfolgt ist und
dies nicht bemerkt worden ist, bleiben alle aus solch falschem
Aufschlag oder solchen falschen Aufschlägen herrührenden
Spielergebnisse bestehen. Die falsche Aufstellung ist aber sofort
nach Feststellung des Irrtums zu berichtigen.
b) Der aufgeschlagene Ball muß das Netz überfliegen
und das schräg gegenüberliegende Aufschlagfeld oder
eine der Linien, die dieses Feld begrenzen, treffen, bevor der
Rückschläger den Ball zurückschlägt
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Regel 10: Aufschlagfehler
Es ist ein Aufschlagfehler:
a) wenn der Aufschläger gegen eine der Regeln 7, 8 oder
9 b verstößt;
b) wenn er beim Versuch, den Ball zu schlagen, diesen verfehlt;
c) wenn der aufgeschlagene Ball, bevor er den Boden trifft,
eine ständige Einrichtung mit Ausnahme des Netzes, des
Netzhalters oder der Netzeinfassung berührt.
E n t s c h e i d u n g e n
Fall 1: Ein Spieler wirft den Ball zum Aufschlag hoch, entschließt
sich aber dann, den Ball nicht zu schlagen, sondern fängt
ihn statt dessen wieder auf. Ist das ein Aufschlagfehler?
Entscheidung: Nein.
Fall 2: Ein Einzel wird auf einem Spielfeld für Doppel
mit Netzpfosten für das Doppel und Einzelstützen gespielt.
Der aufgeschlagene Ball trifft eine Einzelstütze und fällt
dann in das richtige Aufschlagfeld. Ist das ein Aufschlagfehler
oder ist der Aufschlag zu wiederholen?
Entscheidung: Beim Aufschlag ist es ein Aufschlagfehler, weil
die Einzelstützen und die Netzpfosten für das Doppel
sowie der Teil des Netzes, der Netzeinfassung und des Seils
oder Metallkabels zwischen ihnen ständige Einrichtungen
im Sinne der Regeln 2 und 10 sowie der Anmerkung zu Regel 24
sind.
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