Regel 1: Spielfeld
Das Spielfeld ist ein Rechteck von 23,77 m Länge und 8,23
m Breite.
Es wird in der Mitte von einem Netz, das an einem Seil oder
Metallkabel von höchstens 0,8cm Durchmesser aufgehängt
ist, in zwei gleiche Teile geteilt.
Die Enden dieses Seiles oder Kabels sind an zwei Pfosten, den
sog. "Netzpfosten", befestigt oder darüber hinweggeführt.
Breite oder Durchmesser der Netzpfosten dürfen höchstens
15 cm betragen. Sie dürfen nicht mehr als 2,5 cm höher
sein als die Oberkante des Netzkabels. Die Netzpfosten müssen
auf beiden Seiten 91,4 cm außerhalb des Spielfeldes stehen
(gemessen von der Pfostenmitte bis zur Außenkante der
Seitenlinie). Sie müssen so hoch sein, daß sie die
Oberkante des Seils oder Kabels auf eine Höhe von 107 cm
über der Platzoberfläche anheben.
Wird ein Einzel auf einem für Doppel (siehe Regel 34) und
Einzel zu nutzenden Platz mit einem Netz für Doppel gespielt,
muß das Netz von zwei Pfosten, den sog. "Einzelstützen",
auf eine Höhe von 107 cm angehoben werden. Breite oder
Durchmesser der Einzelstützen dürfen höchstens
7,5 cm betragen. Die Einzelstützen müssen auf jeder
Seite 91,4 cm außerhalb des Spielfeldes für Einzel
stehen (gemessen von der Mitte der Stütze bis zur Außenkante
der Seitenlinie fürs Einzel). Das Netz muß so gespannt
sein, daß es den Zwischenraum zwischen den beiden Netzpfosten
vollständig ausfüllt. Die Maschen des Netzes müssen
so eng sein, daß ein Ball nicht hindurch kann. Die Höhe
des Netzes muß in der Mitte des Spielfeldes 91,4 cm betragen.
Es muß dort von einem höchstens 5 cm breiten Gurt,
dem sog. "Netzhalter", straff niedergehalten werden.
Dieser muß vollkommen weiß sein. Das Seil oder Kabel
sowie der obere Teil des Netzes müssen von einem vollständig
weißen Band, "Netzeinfassung" genannt, eingefaßt
sein. Die Netzeinfassung darf auf jeder Seite des Netzes nicht
schmaler als 5 cm und nicht breiter als 6,35 cm sein.
Auf Netz, Netzhalter, Netzeinfassung und Einzelstützen
darf keine Werbung angebracht sein. Die Linien, die das Spielfeld
an den Enden und an den Seiten begrenzen, werden "Grundlinien"
bzw. "Seitenlinien" genannt. In einem Abstand von
6,40 m werden parallel zum Netz auf beiden Seiten die sog. "Aufschlaglinien"
gezogen. Die Fläche beidseitig des Netzes zwischen diesem
und den Aufschlaglinien wird zwischen den beiden Seitenlinien
durch die sog. "Aufschlagmittellinie", in zwei Hälften,
die sog. "Aufschlagfelder" genannt, geteilt. Die Aufschlagmittellinie
verläuft parallel zu den Seitenlinien. Sie muß 5
cm breit sein.
Die Grundlinien werden in gedachter Verlängerung der Aufschlagmittellinie
durch eine 10 cm lange und 5 cm breite Linie, das sog. "Mittelzeichen",
in zwei Hälften geteilt. Das Mittelzeichen wird innerhalb
des Spielfeldes angebracht, im rechten Winkel zur Grundlinie
und mit dieser verbunden. Alle anderen Linien dürfen nicht
schmaler als 2,5 cm und nicht breiter als 5 cm sein, mit Ausnahme
der Grundlinie, die nicht breiter als 10 cm sein darf.
Alle Spielfeldmaße werden von der Außenkante der
Linien gemessen.
Alle Linien müssen von gleicher Farbe sein.
Werbung oder irgendwelche Gegenstände an den Rückseiten
des Platzes, dürfen weder weiße noch gelbe Farbe
aufweisen. Eine helle Farbe darf nur verwendet werden, wenn
sie die Sicht der Spieler nicht beeinträchtigt.
Werbung auf den Stühlen der an den Rückseiten des
Platzes sitzenden Linienrichter darf weder Weiß noch Gelb
aufweisen. Eine helle Farbe darf nur verwendet werden, wenn
sie die Sicht der Spieler nicht beeinträchtigt.
Anmerkung 1:
Beim Davis-Cup, Fed- Cup und den anderen offiziellen Meisterschaften
der ITF sind spezielle Anforderungen bezüglich des Auslaufes
hinter der Grundlinie und an den Seiten in den entsprechenden
Regularien zu diesen Veranstaltungen enthalten.
Beim Davis-Cup, Fed- Cup und den anderen offiziellen Meisterschaften
der ITF sind spezielle Anforderungen bezüglich des Auslaufes
hinter der Grundlinie und an den Seiten in den entsprechenden
Regularien zu diesen Veranstaltungen enthalten.
Auf Klub- oder Freizeitplätzen sollte der Auslauf hinter
jeder Grundlinie mindestens 5,50m und an den Seiten mindestens
3,05m betragen. (Der DTB empfiehlt bei der Errichtung von Tennisplätzen
auf denen auch Turnierspiele ausgerichtet werden: hinter jeder
Grundlinie muß der Auslauf mindestens 6,40 m und an den
Seiten mindestens 3,66 m betragen.)
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Regel 2: Ständige Einrichtungen
"Ständige Einrichtungen" sind nicht nur das Netz,
die Netzpfosten, die Einzelstützen, das Seil bzw. Metallkabel,
der Netzhalter und die Netzeinfassung, sondern auch, wenn vorhanden,
die hintere und seitliche Einzäunung, die Tribünen,
fest verankerte oder bewegliche Sitze und Stühle rund um
den Platz samt deren Inhabern sowie alle anderen Einrichtungen
rund um den Platz und darüber, ferner der Schiedsrichter,
der Netzrichter, der Fußfehlerrichter, die Linienrichter
und die Ballkinder, wenn sich diese Personen auf dem ihnen zugewiesenen
Platz befinden.
Anmerkung. Der Begriff "Schiedsrichter" erfaßt
im Sinne dieser Regel auch diejenigen Personen, die berechtigt
sind, auf dem Platz zu sitzen und alle Personen, deren Aufgabe
es ist, den Schiedsrichter bei der Leitung des Wettspiels zu
unterstützen.
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Regel 3: Bälle
Die äußere Oberfläche des Balles muß gleichförmig
und nahtlos, seine Farbe weiß oder gelb sein. Der Durchmesser
des Balles muß mehr als 6,350 cm und weniger als 6,668
cm betragen, sein Gewicht mehr als 56,7 g und weniger als 58,5
g. Der Ball muß eine Sprunghöhe von mehr als 134,62
cm und weniger als 147,32 cm aufweisen, wenn er aus einer Höhe
von 254 cm auf eine betonierte Fläche fallen gelassen wird.
Bei einem Druck von 8,165 kg muß die Verformung des Balles
mehr als 5,59 mm und weniger als 7,37 mm nach innen sowie bei
Entlastung die Rückverformung mehr als 8,0 mm und weniger
als 10,8 mm betragen. Beide Verformungsmaße müssen
die Durchschnittsergebnisse von drei verschiedenen Messungen
über drei Achsen des Balles sein, wobei bei jedem Vergleich
zwei Messungen keinesfalls mehr als 0,76 mm voneinander abweichen
dürfen.
Für Spiele in einer Höhe über 1219 m ü.d.
M. sind folgende zwei Ballarten zugelassen:
Die erste Ballart weicht von der vorstehend beschriebenen nur
insofern ab, als die Sprunghöhe mehr als 121,92 cm und
weniger als 134,62 cm betragen und der Druck im Ball größer
sein muß als der herrschende Luftdruck. Diese Ballart
wird allgemein als "Druckball" bezeichnet.
Die zweite Ballart weicht von der vorstehend beschriebenen insofern
ab, als die Sprunghöhe mehr als 134,62 cm und weniger als
147,32 cm betragen und der Druck im Ball etwa dem herrschenden
Luftdruck entsprechen muß. Solche Bälle müssen
mindestens 60 Tage in der Höhe der entsprechenden Veranstaltung
den örtlichen klimatischen Verhältnissen angepaßt
worden sein. Dieser Ball wird allgemein als "Halb-Druckball
oder druckloser Ball" bezeichnet.
Alle Tests für Sprunghöhe, Größe und Verformung
sind in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der ITF durchzuführen.
Die ITF bestimmt, ob ein Ball oder Prototyp die oben angegebenen
technischen Daten für das Spiel erfüllt oder anderweitig
genehmigt wird. Solche Entscheidungen können auf Eigeninitiative
der ITF oder auf Antrag eines Beteiligten, der ein begründetes
Interesse daran hat, einschließlich eines jeden Spielers,
Ausrüsters, Nationalen Verbandes oder dessen Mitglieder,
getroffen werden. Für solche Entscheidungen oder Anträge
gelten die entsprechenden Prüf- und Anhörungsverfahren
der ITF. Ein Exemplar dieser Bestimmungen kann bei der ITF angefordert
werden.
Anmerkung:
Jeder Ball, der auf einem Turnier, das nach diesen Regeln gespielt
wird, verwendet wird, muß auf der offiziellen von der
ITF herausgegebenen ITF Liste der genehmigten Bälle stehen.
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Regel 4: Schläger
Schläger, die den nachstehenden technischen Daten nicht
entsprechen, sind zum Spiel nach den Tennisregeln nicht zugelassen:
a)
Die Schlagfläche des Schlägers muß flach sein
und aus einem Muster sich kreuzender Saiten bestehen, die an
einem Rahmen befestigt und an ihren Kreuzungspunkten abwechselnd
verflochten oder verbunden sind. Das Besaitungsmuster muß
völlig gleichmäßig sein; es darf besonders in
der Mitte nicht weniger dicht sein als in irgendeinem anderen
Bereich. Der Schläger muß so konstruiert und besaitet
sein, daß die für das Spiel charakteristischen Merkmale
auf beiden Schlagflächen identisch sind. Die Saiten dürfen
keine an ihnen befestigte Gegenstände oder hervorstehende
Teile aufweisen mit Ausnahme solcher, die ausschließlich
dazu dienen, Verschleiß oder Schwingungen einzuschränken
oder zu verhindern, vorausgesetzt, daß Größe
und Anordnung diesem Zweck angemessen sind.
b)
Der Rahmen des Schlägers für Profispieler darf einschließlich
Griff eine Gesamtlänge von 73,66 cm und eine Gesamtbreite
von 31,75 cm nicht überschreiten (gültig ab 1.1.1997).
Der Rahmen des Schlägers für Amateurspieler darf einschließlich
Griff eine Gesamtlänge von 73,66 cm und eine Gesamtbreite
von 31,75 cm nicht überschreiten (gültig ab 1.1.2000).
Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für Amateurspieler die bisherige
Regelung: Der Rahmen des Schlägers darf einschließlich
Griff eine Gesamtlänge von 81,28 cm und eine Gesamtbreite
von 31,75 cm nicht überschreiten. Die Bespannungsfläche
darf in der Gesamtlänge 39,37 cm und in der Gesamtbreite
29,21 cm nicht überschreiten.
c)
Rahmen und Griff dürfen keine an ihnen befestigte Gegenstände
oder Vorrichtungen aufweisen mit Ausnahme solcher, die ausschließlich
dazu dienen, Verschleiß oder Schwingungen einzuschränken
oder zu verhindern oder das Gewicht zu verteilen. Alle derartigen
Gegenstände oder Vorrichtungen müssen in Größe
und Anordnung diesem Zweck angemessen sein.
d)
Rahmen, Griff und Saiten, dürfen keine Vorrichtungen aufweisen,
die es ermöglichen, während des Ballwechsels die Form
des Schlägers wesentlich zu verändern oder die Gewichtsverteilung
in Richtung der Längsachse des Schlägers zu verändern,
so daß die Schwungkraft beeinflußt wird oder vorsätzlich
eine Eigenschaft zu verändern, die die Leistungsfähigkeit
des Schlägers beim Spielen beeinflußt.
Die ITF entscheidet, ob ein Schläger oder das Modell eines
Schlägers der vorstehenden Beschreibung entspricht bzw.
zum Spiel zugelassen wird oder nicht. Solche Entscheidungen
können auf Eigeninitiative der ITF oder auf Antrag eines
Beteiligten, der ein begründetes Interesse daran hat, einschließlich
eines jeden Spielers, Ausrüsters, Nationalen Verbandes
oder dessen Mitglieder, getroffen werden. Für solche Entscheidungen
oder Anträge gelten die entsprechenden Prüf- und Anhörungsverfahren
der ITF. Ein Exemplar dieser Bestimmungen können bei der
ITF angefordert werden.
E n t s c h e i d u n g e n
Fall 1: Darf mehr als eine Anordnungsform der Saiten auf der
Schlagfläche des Schlägers sein?
Entscheidung: Nein, da die Regel klar von einem Muster und nicht
von Mustern sich kreuzender Saiten spricht.
Fall 2: Gilt das Besaitungsmuster eines Schlägers als völlig
gleichmäßig und flach, wenn die Saiten mehr als eine
Ebene bilden?
Entscheidung: Nein.
Fall 3: Dürfen Vorrichtungen zur Schwingungsdämpfung
auf den Saiten eines Schlägers angebracht werden? Wenn
ja, wo dürfen sie angebracht werden?
Entscheidung: Ja. Derartige Vorrichtungen dürfen aber nur
außerhalb des Musters der sich kreuzenden Saiten angebracht
werden.
Fall 4: Während eines Spiels reißen einem Spieler
plötzlich die Saiten seines Schlägers. Darf er mit
dem Schläger in diesem Zustand das Spielen um den Punkt
fortsetzen?
Entscheidung: Ja.
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Regel 5: Aufschläger
und Rückschläger
Die Spieler stellen sich auf den gegenüberliegenden Seiten
des Netzes auf. Der Spieler, der als erster den Ball in das
Spiel bringt, wird Aufschläger, der andere Rückschläger
genannt.
E n t s c h e i d u n g e n
Fall 1: Verliert ein Spieler den Punkt, wenn er bei der Ausführung
eines Schlages die gedachte Linie in Verlängerung des Netzes
überschreitet,
a) bevor er den Ball getroffen hat,
b) nachdem er den Ball getroffen hat?
Entscheidung: Der Spieler verliert in keinem der beiden Fälle
wegen Überschreitens der gedachten Linie den Punkt, sofern
er nicht das Spielfeld des Gegners betritt (Regel 20e). Sollte
sich der Gegner behindert gefühlt haben, kann er eine Entscheidung
des Schiedsrichters nach den Regeln 21 und 25 verlangen.
Fall 2: Der Aufschläger verlangt, daß der Rückschläger
innerhalb der Linien stehen muß, die sein Spielfeld begrenzen.
Ist das erforderlich?
Entscheidung: Nein. Der Rückschläger darf auf seiner
Seite des Netzes stehen, wo er will.
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