Tennisregeln der internationalen Tennisfederation

Regel 1: Spielfeld


Das Spielfeld ist ein Rechteck von 23,77 m Länge und 8,23 m Breite.
Es wird in der Mitte von einem Netz, das an einem Seil oder Metallkabel von höchstens 0,8cm Durchmesser aufgehängt ist, in zwei gleiche Teile geteilt.
Die Enden dieses Seiles oder Kabels sind an zwei Pfosten, den sog. "Netzpfosten", befestigt oder darüber hinweggeführt. Breite oder Durchmesser der Netzpfosten dürfen höchstens 15 cm betragen. Sie dürfen nicht mehr als 2,5 cm höher sein als die Oberkante des Netzkabels. Die Netzpfosten müssen auf beiden Seiten 91,4 cm außerhalb des Spielfeldes stehen (gemessen von der Pfostenmitte bis zur Außenkante der Seitenlinie). Sie müssen so hoch sein, daß sie die Oberkante des Seils oder Kabels auf eine Höhe von 107 cm über der Platzoberfläche anheben.
Wird ein Einzel auf einem für Doppel (siehe Regel 34) und Einzel zu nutzenden Platz mit einem Netz für Doppel gespielt, muß das Netz von zwei Pfosten, den sog. "Einzelstützen", auf eine Höhe von 107 cm angehoben werden. Breite oder Durchmesser der Einzelstützen dürfen höchstens 7,5 cm betragen. Die Einzelstützen müssen auf jeder Seite 91,4 cm außerhalb des Spielfeldes für Einzel stehen (gemessen von der Mitte der Stütze bis zur Außenkante der Seitenlinie fürs Einzel). Das Netz muß so gespannt sein, daß es den Zwischenraum zwischen den beiden Netzpfosten vollständig ausfüllt. Die Maschen des Netzes müssen so eng sein, daß ein Ball nicht hindurch kann. Die Höhe des Netzes muß in der Mitte des Spielfeldes 91,4 cm betragen. Es muß dort von einem höchstens 5 cm breiten Gurt, dem sog. "Netzhalter", straff niedergehalten werden. Dieser muß vollkommen weiß sein. Das Seil oder Kabel sowie der obere Teil des Netzes müssen von einem vollständig weißen Band, "Netzeinfassung" genannt, eingefaßt sein. Die Netzeinfassung darf auf jeder Seite des Netzes nicht schmaler als 5 cm und nicht breiter als 6,35 cm sein.
Auf Netz, Netzhalter, Netzeinfassung und Einzelstützen darf keine Werbung angebracht sein. Die Linien, die das Spielfeld an den Enden und an den Seiten begrenzen, werden "Grundlinien" bzw. "Seitenlinien" genannt. In einem Abstand von 6,40 m werden parallel zum Netz auf beiden Seiten die sog. "Aufschlaglinien" gezogen. Die Fläche beidseitig des Netzes zwischen diesem und den Aufschlaglinien wird zwischen den beiden Seitenlinien durch die sog. "Aufschlagmittellinie", in zwei Hälften, die sog. "Aufschlagfelder" genannt, geteilt. Die Aufschlagmittellinie verläuft parallel zu den Seitenlinien. Sie muß 5 cm breit sein.
Die Grundlinien werden in gedachter Verlängerung der Aufschlagmittellinie durch eine 10 cm lange und 5 cm breite Linie, das sog. "Mittelzeichen", in zwei Hälften geteilt. Das Mittelzeichen wird innerhalb des Spielfeldes angebracht, im rechten Winkel zur Grundlinie und mit dieser verbunden. Alle anderen Linien dürfen nicht schmaler als 2,5 cm und nicht breiter als 5 cm sein, mit Ausnahme der Grundlinie, die nicht breiter als 10 cm sein darf.
Alle Spielfeldmaße werden von der Außenkante der Linien gemessen.
Alle Linien müssen von gleicher Farbe sein.
Werbung oder irgendwelche Gegenstände an den Rückseiten des Platzes, dürfen weder weiße noch gelbe Farbe aufweisen. Eine helle Farbe darf nur verwendet werden, wenn sie die Sicht der Spieler nicht beeinträchtigt.
Werbung auf den Stühlen der an den Rückseiten des Platzes sitzenden Linienrichter darf weder Weiß noch Gelb aufweisen. Eine helle Farbe darf nur verwendet werden, wenn sie die Sicht der Spieler nicht beeinträchtigt.
Anmerkung 1:
Beim Davis-Cup, Fed- Cup und den anderen offiziellen Meisterschaften der ITF sind spezielle Anforderungen bezüglich des Auslaufes hinter der Grundlinie und an den Seiten in den entsprechenden Regularien zu diesen Veranstaltungen enthalten.
Beim Davis-Cup, Fed- Cup und den anderen offiziellen Meisterschaften der ITF sind spezielle Anforderungen bezüglich des Auslaufes hinter der Grundlinie und an den Seiten in den entsprechenden Regularien zu diesen Veranstaltungen enthalten.
Auf Klub- oder Freizeitplätzen sollte der Auslauf hinter jeder Grundlinie mindestens 5,50m und an den Seiten mindestens 3,05m betragen. (Der DTB empfiehlt bei der Errichtung von Tennisplätzen auf denen auch Turnierspiele ausgerichtet werden: hinter jeder Grundlinie muß der Auslauf mindestens 6,40 m und an den Seiten mindestens 3,66 m betragen.)

Regel 2: Ständige Einrichtungen


"Ständige Einrichtungen" sind nicht nur das Netz, die Netzpfosten, die Einzelstützen, das Seil bzw. Metallkabel, der Netzhalter und die Netzeinfassung, sondern auch, wenn vorhanden, die hintere und seitliche Einzäunung, die Tribünen, fest verankerte oder bewegliche Sitze und Stühle rund um den Platz samt deren Inhabern sowie alle anderen Einrichtungen rund um den Platz und darüber, ferner der Schiedsrichter, der Netzrichter, der Fußfehlerrichter, die Linienrichter und die Ballkinder, wenn sich diese Personen auf dem ihnen zugewiesenen Platz befinden.
Anmerkung. Der Begriff "Schiedsrichter" erfaßt im Sinne dieser Regel auch diejenigen Personen, die berechtigt sind, auf dem Platz zu sitzen und alle Personen, deren Aufgabe es ist, den Schiedsrichter bei der Leitung des Wettspiels zu unterstützen.

Regel 3: Bälle


Die äußere Oberfläche des Balles muß gleichförmig und nahtlos, seine Farbe weiß oder gelb sein. Der Durchmesser des Balles muß mehr als 6,350 cm und weniger als 6,668 cm betragen, sein Gewicht mehr als 56,7 g und weniger als 58,5 g. Der Ball muß eine Sprunghöhe von mehr als 134,62 cm und weniger als 147,32 cm aufweisen, wenn er aus einer Höhe von 254 cm auf eine betonierte Fläche fallen gelassen wird.
Bei einem Druck von 8,165 kg muß die Verformung des Balles mehr als 5,59 mm und weniger als 7,37 mm nach innen sowie bei Entlastung die Rückverformung mehr als 8,0 mm und weniger als 10,8 mm betragen. Beide Verformungsmaße müssen die Durchschnittsergebnisse von drei verschiedenen Messungen über drei Achsen des Balles sein, wobei bei jedem Vergleich zwei Messungen keinesfalls mehr als 0,76 mm voneinander abweichen dürfen.
Für Spiele in einer Höhe über 1219 m ü.d. M. sind folgende zwei Ballarten zugelassen:
Die erste Ballart weicht von der vorstehend beschriebenen nur insofern ab, als die Sprunghöhe mehr als 121,92 cm und weniger als 134,62 cm betragen und der Druck im Ball größer sein muß als der herrschende Luftdruck. Diese Ballart wird allgemein als "Druckball" bezeichnet.
Die zweite Ballart weicht von der vorstehend beschriebenen insofern ab, als die Sprunghöhe mehr als 134,62 cm und weniger als 147,32 cm betragen und der Druck im Ball etwa dem herrschenden Luftdruck entsprechen muß. Solche Bälle müssen mindestens 60 Tage in der Höhe der entsprechenden Veranstaltung den örtlichen klimatischen Verhältnissen angepaßt worden sein. Dieser Ball wird allgemein als "Halb-Druckball oder druckloser Ball" bezeichnet.
Alle Tests für Sprunghöhe, Größe und Verformung sind in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der ITF durchzuführen.
Die ITF bestimmt, ob ein Ball oder Prototyp die oben angegebenen technischen Daten für das Spiel erfüllt oder anderweitig genehmigt wird. Solche Entscheidungen können auf Eigeninitiative der ITF oder auf Antrag eines Beteiligten, der ein begründetes Interesse daran hat, einschließlich eines jeden Spielers, Ausrüsters, Nationalen Verbandes oder dessen Mitglieder, getroffen werden. Für solche Entscheidungen oder Anträge gelten die entsprechenden Prüf- und Anhörungsverfahren der ITF. Ein Exemplar dieser Bestimmungen kann bei der ITF angefordert werden.
Anmerkung:
Jeder Ball, der auf einem Turnier, das nach diesen Regeln gespielt wird, verwendet wird, muß auf der offiziellen von der ITF herausgegebenen ITF Liste der genehmigten Bälle stehen.

Regel 4: Schläger


Schläger, die den nachstehenden technischen Daten nicht entsprechen, sind zum Spiel nach den Tennisregeln nicht zugelassen:
a)
Die Schlagfläche des Schlägers muß flach sein und aus einem Muster sich kreuzender Saiten bestehen, die an einem Rahmen befestigt und an ihren Kreuzungspunkten abwechselnd verflochten oder verbunden sind. Das Besaitungsmuster muß völlig gleichmäßig sein; es darf besonders in der Mitte nicht weniger dicht sein als in irgendeinem anderen Bereich. Der Schläger muß so konstruiert und besaitet sein, daß die für das Spiel charakteristischen Merkmale auf beiden Schlagflächen identisch sind. Die Saiten dürfen keine an ihnen befestigte Gegenstände oder hervorstehende Teile aufweisen mit Ausnahme solcher, die ausschließlich dazu dienen, Verschleiß oder Schwingungen einzuschränken oder zu verhindern, vorausgesetzt, daß Größe und Anordnung diesem Zweck angemessen sind.
b)
Der Rahmen des Schlägers für Profispieler darf einschließlich Griff eine Gesamtlänge von 73,66 cm und eine Gesamtbreite von 31,75 cm nicht überschreiten (gültig ab 1.1.1997). Der Rahmen des Schlägers für Amateurspieler darf einschließlich Griff eine Gesamtlänge von 73,66 cm und eine Gesamtbreite von 31,75 cm nicht überschreiten (gültig ab 1.1.2000). Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für Amateurspieler die bisherige Regelung: Der Rahmen des Schlägers darf einschließlich Griff eine Gesamtlänge von 81,28 cm und eine Gesamtbreite von 31,75 cm nicht überschreiten. Die Bespannungsfläche darf in der Gesamtlänge 39,37 cm und in der Gesamtbreite 29,21 cm nicht überschreiten.
c)
Rahmen und Griff dürfen keine an ihnen befestigte Gegenstände oder Vorrichtungen aufweisen mit Ausnahme solcher, die ausschließlich dazu dienen, Verschleiß oder Schwingungen einzuschränken oder zu verhindern oder das Gewicht zu verteilen. Alle derartigen Gegenstände oder Vorrichtungen müssen in Größe und Anordnung diesem Zweck angemessen sein.
d)
Rahmen, Griff und Saiten, dürfen keine Vorrichtungen aufweisen, die es ermöglichen, während des Ballwechsels die Form des Schlägers wesentlich zu verändern oder die Gewichtsverteilung in Richtung der Längsachse des Schlägers zu verändern, so daß die Schwungkraft beeinflußt wird oder vorsätzlich eine Eigenschaft zu verändern, die die Leistungsfähigkeit des Schlägers beim Spielen beeinflußt.
Die ITF entscheidet, ob ein Schläger oder das Modell eines Schlägers der vorstehenden Beschreibung entspricht bzw. zum Spiel zugelassen wird oder nicht. Solche Entscheidungen können auf Eigeninitiative der ITF oder auf Antrag eines Beteiligten, der ein begründetes Interesse daran hat, einschließlich eines jeden Spielers, Ausrüsters, Nationalen Verbandes oder dessen Mitglieder, getroffen werden. Für solche Entscheidungen oder Anträge gelten die entsprechenden Prüf- und Anhörungsverfahren der ITF. Ein Exemplar dieser Bestimmungen können bei der ITF angefordert werden.
E n t s c h e i d u n g e n
Fall 1: Darf mehr als eine Anordnungsform der Saiten auf der Schlagfläche des Schlägers sein?
Entscheidung: Nein, da die Regel klar von einem Muster und nicht von Mustern sich kreuzender Saiten spricht.
Fall 2: Gilt das Besaitungsmuster eines Schlägers als völlig gleichmäßig und flach, wenn die Saiten mehr als eine Ebene bilden?
Entscheidung: Nein.
Fall 3: Dürfen Vorrichtungen zur Schwingungsdämpfung auf den Saiten eines Schlägers angebracht werden? Wenn ja, wo dürfen sie angebracht werden?
Entscheidung: Ja. Derartige Vorrichtungen dürfen aber nur außerhalb des Musters der sich kreuzenden Saiten angebracht werden.
Fall 4: Während eines Spiels reißen einem Spieler plötzlich die Saiten seines Schlägers. Darf er mit dem Schläger in diesem Zustand das Spielen um den Punkt fortsetzen?
Entscheidung: Ja.

Regel 5: Aufschläger und Rückschläger


Die Spieler stellen sich auf den gegenüberliegenden Seiten des Netzes auf. Der Spieler, der als erster den Ball in das Spiel bringt, wird Aufschläger, der andere Rückschläger genannt.
E n t s c h e i d u n g e n
Fall 1: Verliert ein Spieler den Punkt, wenn er bei der Ausführung eines Schlages die gedachte Linie in Verlängerung des Netzes überschreitet,
a) bevor er den Ball getroffen hat,
b) nachdem er den Ball getroffen hat?
Entscheidung: Der Spieler verliert in keinem der beiden Fälle wegen Überschreitens der gedachten Linie den Punkt, sofern er nicht das Spielfeld des Gegners betritt (Regel 20e). Sollte sich der Gegner behindert gefühlt haben, kann er eine Entscheidung des Schiedsrichters nach den Regeln 21 und 25 verlangen.
Fall 2: Der Aufschläger verlangt, daß der Rückschläger innerhalb der Linien stehen muß, die sein Spielfeld begrenzen. Ist das erforderlich?
Entscheidung: Nein. Der Rückschläger darf auf seiner Seite des Netzes stehen, wo er will.